1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Digital Pro First LLP, handelnd unter Candidate Booster, 5307 Victoria Drive 1090, Vancouver, BC V5P 3V6, Kanada.
Diese AGB gelten für Verträge mit Unternehmen, Personaldienstleistern, Arbeitgebern und sonstigen geschäftlich handelnden Organisationen. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher:innen für private Zwecke.
2. Vertragsschluss
Die Erfassung einer Stelle oder eine Anfrage ist noch keine Annahme durch Candidate Booster. Ein Vertrag entsteht durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, vereinbarten Kampagnenstart oder eine andere eindeutige Annahmeerklärung.
Der Kunde prüft vor Freigabe Stellenangaben, Musskriterien, Formularfragen, Zielregionen und Konditionen. Spätere Änderungen bedürfen der Abstimmung.
3. Art und Umfang der Leistungen
Candidate Booster ist eine technologiegestützte Plattform für die Erstellung und digitale Ausspielung von Stelleninhalten sowie die technische Entgegennahme von Bewerbungen. Je nach Auftrag umfassen die Leistungen insbesondere:
- Aufbereitung von Anzeigentexten und Werbemitteln aus den Kundenangaben;
- digitale Ausspielung über ausgewählte Werbe-, Social-Media- und Medienplattformen;
- Kampagnensteuerung und Reichweiten- beziehungsweise Conversion-Messung;
- Bereitstellung kundenseitig definierter Mussfragen;
- regelbasierte Vorprüfung der ausdrücklich gewählten Formularantworten;
- Übermittlung vollständig eingereichter Bewerbungen an den verantwortlichen Kunden.
Candidate Booster ist keine Personalvermittlung, Recruiting-Agentur, Zeitarbeitsfirma, PEO oder Arbeitgeberin der Bewerber:innen und schuldet keine Einstellung oder erfolgreiche Stellenbesetzung.
4. Kundenangaben und Pflichten
Der Kunde stellt richtige, vollständige und aktuelle Angaben zur Stelle bereit und besitzt alle erforderlichen Rechte an übermittelten Texten, Marken, Logos, Bildern und sonstigen Inhalten.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
- Rechtmässigkeit, Wahrheit und Aktualität der Stellenanzeige;
- Sachbezug, Erforderlichkeit und diskriminierungsfreie Ausgestaltung sämtlicher Mussfragen und Ausschlusskriterien;
- Einhaltung von Arbeits-, Gleichbehandlungs-, Berufs-, Werbe- und Datenschutzrecht;
- Benennung der für die konkrete Bewerbung verantwortlichen Organisation;
- fristgerechte Prüfung und Bearbeitung übermittelter Bewerbungen;
- Einrichtung einer tatsächlichen menschlichen Überprüfung automatisiert beendeter Formularprozesse.
Fragen zu geschützten Merkmalen oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur eingesetzt werden, wenn dies für die konkrete Stelle nachweisbar erforderlich und gesetzlich zulässig ist.
5. Regelbasierte Vorprüfung ohne KI
Der Kunde definiert vor dem Launch konkrete Mussfragen und Antwortregeln, beispielsweise zu Ausbildung, Berufserfahrung, Sprache, Standort oder Verfügbarkeit. Candidate Booster setzt diese Vorgaben technisch als transparente Wenn-Dann-Regeln um.
Wird ein Ausschlusskriterium nicht erfüllt, kann der Formularprozess automatisch und vor der Abfrage von Name, Kontaktdaten oder Lebenslauf beendet werden. Diese Funktion ist eine automatisierte Vorprüfung und kann je nach anwendbarem Recht als automatisierte Entscheidung oder Profiling gelten.
Für die Vorprüfung werden keine Lebensläufe oder Freitexte automatisch ausgelesen oder durch künstliche Intelligenz bewertet. Es erfolgen kein KI-basierter Eignungsscore und kein KI-Ranking. Candidate Booster trifft keine Einstellungsentscheidung.
Der Kunde gewährleistet eine wirksame Möglichkeit zur menschlichen Überprüfung, zur Darlegung des eigenen Standpunkts und zur Anfechtung, soweit das anwendbare Recht dies erfordert. Die Überprüfung muss durch eine befugte Person erfolgen, die das Ergebnis tatsächlich ändern kann.
6. Bewerbungen und Qualifikation
Als vollständige Bewerbung gilt eine echte, abgeschlossene Einreichung, bei der die vorgesehenen Bewerbungsfelder übermittelt wurden. Abgebrochene Formulare, Spam, Tests, offensichtliche Falscheinträge und Mehrfacheinreichungen derselben Person für dieselbe Stelle können unberücksichtigt bleiben.
Als „qualifiziert“ im Rahmen einer vereinbarten Leistungsgarantie gilt eine vollständige Bewerbung, deren ausdrücklich gewählte Antworten sämtliche vor dem Launch vereinbarten Musskriterien erfüllen. Im ersten Bewerbungsschritt werden in der Regel weder ein Lebenslauf noch weitere Bewerbungsunterlagen abgefragt. Erfüllt eine Bewerbung die Musskriterien, entscheidet allein der Kunde, ob er Kontakt aufnimmt und einen Lebenslauf oder weitere Unterlagen unmittelbar bei der Bewerberin oder dem Bewerber anfordert. Diese Definition dient ausschliesslich der technischen Garantie- und Abrechnungslogik. Sie ist keine abschliessende fachliche Bewertung, Empfehlung, Einstellungsentscheidung oder Garantie, dass der Kunde die Person kontaktieren oder einstellen wird.
Die endgültige Prüfung, Kontaktaufnahme, Interviewentscheidung, Ablehnung und Einstellung erfolgen durch den Kunden.
7. Digitale Ausspielung und Plattformen
Candidate Booster wählt im Rahmen des Auftrags geeignete digitale Kanäle und kann insbesondere Meta, Google, YouTube, TikTok, Snapchat oder weitere Medien- und Werbeplattformen einsetzen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kanal, eine bestimmte Reichweite, Zahl von Impressionen oder Bewerbungen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Der Kunde ermächtigt Candidate Booster, freigegebene Stelleninhalte und Werbemittel im notwendigen Umfang an diese Plattformen zu übermitteln und Kampagnen zu verwalten. Plattformrichtlinien, Freigaben, technische Einschränkungen und Änderungen der Drittanbieter bleiben vorbehalten.
8. Preise, Zahlung und Leistungsgarantie
Es gelten die bei Bestellung oder im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise, Währungen, Steuern und Konditionen. Soweit kein abweichendes Angebot vereinbart ist, beträgt die Kampagnenlaufzeit 25 Tage ab Launch.
Beim aktuell beworbenen erfolgsabhängigen Modell entsteht die Vergütung für eine Stelle nur, wenn innerhalb der Kampagnenlaufzeit mindestens drei qualifizierte Bewerbungen im Sinne von Abschnitt 6 eingehen. Bei null bis zwei qualifizierten Bewerbungen beträgt die Vergütung für diese Kampagne 0 €. Abweichende Paket-, Test-, Vorauszahlungs- oder Individualvereinbarungen bleiben möglich und werden vor Vertragsschluss ausgewiesen.
„Launch“ ist die erstmalige Aktivierung der vereinbarten Stellenkampagne im Ausspielungsnetzwerk. Rechnungen sind innerhalb der ausgewiesenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann Candidate Booster weitere Leistungen nach angemessener Ankündigung aussetzen.
9. Mitwirkung, Pausen und Änderungen
Der Kunde erteilt erforderliche Freigaben rechtzeitig und unterlässt Handlungen, welche die Kampagne oder Messung wesentlich beeinträchtigen. Wesentliche Änderungen der Stelle, Zielregion, Musskriterien oder Formularlogik nach dem Launch können eine neue Kampagne, geänderte Laufzeit oder angepasste Konditionen erfordern.
Pausen, Deaktivierungen, fehlende Freigaben oder technische Änderungen auf Wunsch des Kunden können die Leistungsgarantie beeinflussen, wenn dies vorab transparent vereinbart oder im Einzelfall abgestimmt wurde.
10. Datenschutz und Rollen
Für die Verarbeitung von Bewerberdaten zur Besetzung einer Kundenstelle bestimmt grundsätzlich der Kunde Zweck, Fragen, Kriterien, Aufbewahrung und weitere Nutzung. Candidate Booster verarbeitet diese Daten je nach Ausgestaltung als Auftragsverarbeiter oder in einer anderen gesetzlich vorgesehenen Rollenverteilung.
Der Kunde stellt die erforderlichen Datenschutzhinweise und Rechtsgrundlagen sicher. Candidate Booster informiert über eigene Website-, Sicherheits-, Kommunikations- und Werbeverarbeitungen in der Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie. Soweit erforderlich, schliessen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
11. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Vorbestehende Rechte verbleiben bei der jeweiligen Partei. Der Kunde räumt Candidate Booster für die Vertragsdauer die zur Erstellung, Bearbeitung, technischen Vervielfältigung und digitalen Ausspielung erforderlichen Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten ein.
Soweit Candidate Booster kundenspezifische Werbemittel erstellt, bestimmt das Angebot den Umfang der Kundennutzung. Marken, Plattformen, Vorlagen, Software, Prozesse und allgemeines Know-how von Candidate Booster bleiben geschützt.
12. Verfügbarkeit und Änderungen der Leistung
Candidate Booster bemüht sich um eine zuverlässige Leistung, garantiert jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmassnahmen, technische Störungen, höhere Gewalt sowie Ausfälle oder Richtlinienänderungen von Drittplattformen können Leistungen vorübergehend beeinträchtigen.
Funktionen dürfen weiterentwickelt werden, sofern der vereinbarte Vertragszweck nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
13. Drittanbieter
Für externe Plattformen gelten zusätzlich deren Bedingungen. Candidate Booster haftet nicht für eigenständige Inhalte, Entscheidungen, Sperrungen oder Datenschutzpraktiken von Drittanbietern, soweit Candidate Booster diese nicht zu vertreten hat. Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.
14. Haftung
Candidate Booster haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Candidate Booster haftet nicht für Einstellungsentscheidungen, arbeitsrechtliche Beziehungen oder die Richtigkeit kundenseitig definierter Fragen und Kriterien. Diese Regelung beschränkt keine zwingende Haftung von Candidate Booster für eigene gesetzliche Pflichten oder eigenes Verhalten.
15. Laufzeit und Beendigung
Die Laufzeit ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Sofern kein Abonnement ausdrücklich vereinbart wurde, endet eine einzelne Stellenkampagne nach Ablauf der vereinbarten Kampagnenzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Recht zur ausserordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Candidate Booster kann rechtswidrige, diskriminierende, irreführende oder plattformwidrige Inhalte ablehnen, pausieren oder entfernen.
16. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen gelten für künftige Verträge ab Veröffentlichung. Für laufende Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie vereinbart wurden oder aus sachlichem Grund erforderlich, zumutbar und rechtzeitig angekündigt sind. Wesentliche Leistungs- oder Preisänderungen werden nicht rückwirkend eingeführt.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Kontakt
Es gilt das Recht von British Columbia und die anwendbaren Bundesgesetze Kanadas unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist Vancouver, British Columbia, ausschliesslicher Gerichtsstand.
Digital Pro First LLPCandidate Booster
5307 Victoria Drive 1090
Vancouver, BC V5P 3V6
Kanada
hi@candidatebooster.com